Das Kölner Umweltbildungskonzept

Bürger*innen können Bürgereingaben machen, in denen sie ihre Wünsche dem Rat der Stadt Köln mitteilen bzw. die Erfüllung beantragen können. Und ja – auch du kannst so eine Eingabe machen, wenn du Kölner*in bist!

Die Entwicklung des Kölner Umweltbildungskonzepts ist das Resultat einer solchen Bürgereingabe. 2010 wurde die »Erstellung eines ganzheitlichen Kölner Umweltbildungskonzepts unter Einbindung aller bestehenden städtischen sowie gemeinnützigen Kölner Umweltakteure inklusive Personal- und Aufgabenerweiterung der städtischen Informationsstelle für (schulische) Umweltbildung« gefordert. Zwar sind seitdem bereits einige Jahre verstrichen, doch es wird inzwischen verhandelt, was alles in das Konzept aufgenommen werden soll.

Über den aktuellen Stand der Beratungen und Inhalte kannst du dich auf der entsprechenden Seite der Stadt Köln informieren!

Das Ratsinformationssystem

Das Ratsinformationssystem der Stadt Köln stellt den Bürger*innen seit 2008 sämtliche Tagesordnungen, Protokolle, Niederschriften, Anträge und Beschlussvorlagen des Rats, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zur Verfügung. Im Folgenden findet ihr eine Übersicht zu den klimapolitischen Themen von Ende 2018.

 

November

 

Betreff: Darstellung Personalaufwendungen Ordnungsdienst und Fortführung Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm

Art: Beantwortung einer Anfrage (BV)

In einer Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 13.09.2018 wird eine Anfrage gestellt, die unter anderem um einen Beschluss bittet, der der Bezirksvertretung im Rahmen eines Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramm wie bereits 2018 auch für das kommende Jahr 100.000 € zusichert. In der Antwort steht, dass Finanzausschuss und Rat am 08.10. und 08.11.2018 die Fortführung des Stadtklima-/Stadtverschönerungsprogramms für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen haben und nun jeder Bezirk über eine Summe von 150.000 € aus dem Kulturförderprogramm verfügen kann.

Freigabe: 19.11.2018

Datum: 06.12.2018

 

Betreff: Fortschreibung des Landschaftsplans Köln (12. Änderung): Überarbeitung der allgemeinen textlichen Festsetzungen für Schutzgebiete

Art: Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss

Freigabe: 19.11.2018

 

Betreff: Ausschuss für Umwelt und Grün

Art: Sitzung

Freigabe: 20.11.2018

 

Betreff: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

Art: Sitzung

Freigabe: 20.11.2018

Betreff: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

Art: Sitzung

Freigabe: 20.11.2018

 

Betreff: Gesundheit schützen – Mobilität sichern: endlich Maßnahmen zur Luftreinhaltung umsetzen!

Art: Gem. Antrag nach § 5 (Linke)

Freigabe: 20.11.2018

 

Betreff: Fußverkehrsbeauftragter für Stadt Köln

Art: Gem. Antrag nach § 3 BV5 (SPD)

Freigabe: 20.11.2018



Betreff: Qualität von Fahrradverleihsystemen

Art: FDP Anfrage nach § 4

Freigabe: 20.11.2018

 

Betreff: Fahrverbote in Köln – auch ältere Benziner mit geregeltem Katalysator sind betroffen

Art: Bunt Anfrage nach § 4

Freigabe: 20.11.2018

 

Betreff: Hundekottüten aus kompostierbarem Material

Art: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

Zu einigen Fragen bezüglich einer Umstellung auf umweltfreundliche Hundekottüten antwortete die Verwaltung, dass die Zersetzung von als biologisch abbaubar deklarierten Beuteln deutlich länger als bei normaler Biomasse dauere und die notwendigen Kriterien für eine Verwertung in der Kompostierung somit nicht erfüllt seien. Die Qualitätsminderung des Endproduktes würde aufgrund der für den Kompost bestehenden hohen Qualitätsstandards zu Absatzschwierigkeiten führen, sodass derartige Materialien also auch für die Kölner Kompostierungsanlage nicht geeignet seien. Der Verrottungsprozess von Hundekottüten, die unsachgemäß im öffentlichen Raum entsorgt werden, würde außerdem durch Faktoren wie niedrigere Temperaturen behindert werden, sodass Mikroplastik in der Umwelt verbleibe. Schließlich setzt eine Umstellung auf kompostierbare Hundekottüten zudem voraus, dass diese nicht mehr wie bisher über die öffentlichen Mülleimer entsorgt, sondern stattdessen separat erfasst und einer gesonderten Verwertung zugeführt werden würden. Die Einrichtung einer geeigneten Infrastruktur bedeute einen erheblichen Mehraufwand und Mehrkosten. Dementsprechend gebe es zur derzeitigen Entsorgungspraktik keine Alternative.

Freigabe: 20.11.2018

Datum: 20.11.2018

 

Betreff: Photovoltaikanlagen

Art: Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)

In einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Bezirksvertretung Ehrenfeld darum gebeten, die Verwaltung mit einer Auflistung von fünf mindestens 150 m2 großen Dachflächen städtischer Gebäude (Verwaltungsgebäude, Schulen, KiTas etc.) zu beauftragen, die für eine Installation von Photovoltaikanlagen zu den Bedingungen des Gestattungsvertrags der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (siehe hier) infrage kämen. Die Flächen sollen dann zukünftig für konkrete, unmittelbare und lokale Stromprojekte der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Auf diese Weise können sich auch diejenigen an der Energiewende beteiligen, die selber über keine oder lediglich unzureichende Dachflächen verfügen, aber dennoch aktiv werden möchten. Der ausschlaggebende Grund für den Antrag war das bisher praktizierte Verfahren der Stadt Köln zur Photovoltaik-Dachverpachtung, welches seit dem ursprünglichen Ratsbeschluss im Jahr 2000 im Stadtbezirk Ehrenfeld lediglich zur Installation einer einzigen Photovoltaikanlage durch private Betreiber geführt hat.

Freigabe: 20.11.2018

Datum der Sitzung: 03.12.2018

 

Betreff: Förderung des Stadtklimas in Ehrenfeld / GRÜN hoch 3

Art: Antrag nach § 3 BV4 (Grüne)

Das Förderkonzept »GRÜN hoch 3« umfasst ein Finanzvolumen von 3 Mio. € und bezuschusst zunächst bis 2023 die Begrünung von Dach-, Fassaden- und Hofflächen in Teilen der Stadt. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Ehrenfeld  stellt in Bezug darauf einen Antrag, der die Verwaltung dazu auffordert, das städtische Programm »GRÜN hoch 3« auf eine Begrünung und Entsiegelung von Vorgärten auszuweiten, die im Programm vorgeschlagenen Maßnahmen auch bei entsprechenden privaten Bauvorhaben/Bauträgern aktiv einzufordern und das Programm schließlich proaktiv im Bezirk zu bewerben. Als Begründung dafür werden die in »GRÜN hoch 3« erwähnten Aspekte aufgeführt wie die Verbesserung des lokalen Stadtklimas durch eine Verringerung der sommerlichen Hitzebelastung oder eine Erhöhung der Verdunstungskühlung, die Steigerung der Staubbindung oder die Schaffung neuen Lebensraums für Tiere und Pflanzen. Des Weiteren wird das Potenzial von Grünflächen zur Wasserspeicherung benannt, sodass unter anderem durch Starkregenereignisse verursachte Schäden minimiert werden können.

Freigabe: 20.11.2018

Datum der Sitzung: 03.12.2018


Betreff: Ausschuss für Umwelt und Grün

Art: Sitzung

Freigabe: 21.11.2018

 

Betreff: »Feinstaubsituation und die gesundheitlichen Auswirkungen für Köln«

Art: Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

Freigabe: 21.11.2018